Lt. der aktuellen Coronaschutzverordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist weiterhin jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt. Diese gilt vorerst bis zum 10. Mai 2020.