Nach der am 24. November 2021 in Kraft getretenen Coronaschutzverordnung für NRW unterliegt jegliche Art der Sportausübung, drinnen wie draußen, der 2G-Regel. Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler: Schülerinnen und […]