Von der Landesregierung NRW sind aktuelle Beschlüsse gefasst worden, die u.a. die Ausübung des Breiten- und Freizeitsports in den Vereinen betreffen. Danach kann ab dem 07.05.2020 der kontaktlose Breiten- und Freizeitsport entweder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum durchgeführt werden. Dabei ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten und Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen […]