Sporthallen können noch nicht für den Vereinssport genutzt werden

Der Übungs- und Trainingsbetrieb auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen kann nun unter Einhaltung der Hygienestandards und
Abstandsregeln stattfinden. Die Sporthalle auf dem Gelände der Polizeischule und das Vereinsheim auf der Senne Alm sind für uns vorerst
noch geschlossen.

Die Schulsporthallen sind nur für unterrichtliche und sonstige schulische Nutzungen erlaubt und ebenfalls noch nicht für Vereine freigegeben.
Sobald es für uns Freigaben für die Sporthallen gibt, geben wir es hier auf der Homepage bekannt.

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