Lt. der aktuellen Coronaschutzverordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist weiterhin jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt.
Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt.
Diese gilt vorerst bis zum 10. Mai 2020.
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