Erweiterung und Informationen ab dem 03.06.2020 Hygieneplan03.06.2020…….. Hygienevorschrift 30.05.2020
Die nachfolgenden Hygienemaßnahmen richten sich an alle Gruppen, die ihre Übungseinheiten im Freien absolvieren.
Für den Sport in Hallen und anderen Räumlichkeiten, der voraussichtlich wieder ab Anfang Juni möglich sein wird, werden spezielle Regelungen erarbeitet und rechtzeitig bekannt gegeben.
– Die Anreise zur Übungseinheit erfolgt mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß. Die Anreise im Auto ist nur mit jeweils einer Person gestattet.
– Die An- und Abreise erfolgt in Sport-/Trainingszeug. Am Vereinsheim besteht die Möglichkeit der Toilettennutzung, der Duschen und Umkleideräume. Innerhalb des Gebäudes gelten die Maskenpflicht und die Abstandregel von 1,5-2,0 Meter.
– Die Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden, Mindestabstände von 1,5 – 2 Meter sind einzuhalten. Die Toilettenräume sind mit entsprechenden Desinfektionsmitteln ausgestattet.
– Am Übungsort ist bei Eintreffen und bei der Abreise ein Mund- Nasenschutz zu tragen, der während der Übungseinheit abgelegt werden kann
– Hände müssen vor Beginn der Einheit und nach Beendigung desinfiziert werden. Die Übungsleiterinnen und –leiter sind mit Handdesinfektionsmitteln ausgestattet
– Die Übungsleiterinnen/-leiter führen für jede Übungseinheit eine Teilnehmerliste, die vor Beginn ausgefüllt und von den Teilnehmern unterschrieben werden muss. Diese Liste wird aufgehoben und für 4 Wochen vom Übungsleiter verwaltet, danach vernichtet. Der Übungsleiter haftet für die ordnungsgemäße Verwaltung dieses Dokumentes.
– Jeder Teilnehmer/in ist dazu verpflichtet nur eigene Sportausrüstung mitzubringen. Der Verein stellt keine Trainingshilfen etc.
– Für die Desinfizierung mitgebrachten Sportzubehörs wie Nordic walking Stöcke, Matten etc. sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
Der Vorstand
0 Kommentare